Details

Prütting, Dorothea
Rettungsgesetz Nordrhein-Westfalen. RettG NRW
Kommentar
Deutscher Gemeindeverlag
978-3-555-01629-0
4. Aufl. 2016 / 583 S.
Kommentar

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Kurzbeschreibung

Trotz erheblicher Änderungen, die unter anderem durch das Recht der Europäischen Union notwendig geworden waren, hat sich der Landesgesetzgeber in Nordrhein-Westfalen nicht dazu entschlossen, das Rettungsgesetz NRW neu zu fassen, sondern zu novellieren. Er bestätigt damit die Grundkonzeption von 1992 und belässt es bei der Trennung von Notfallrettung und Krankentransport. Allerdings führt er zur besseren Umsetzung beider Angebote geeignete Möglichkeiten der Zusammenarbeit ein. Dies gilt z.B. für die Option, den Krankentransport über die gemeinsame Leitstelle des Rettungsdienstes disponieren zu lassen.

Ein Wettstreit um Qualität muss das Ziel sein. Vor diesem Hintergrund wird auch die Ärztliche Leitung Rettungsdienst ausdrücklich im Gesetz festgeschrieben. Das EU-Recht mit seiner starken Betonung von Wettbewerb und Wirtschaftlichkeit in allen Bereichen des Wirtschafts- und Soziallebens hat zu heftigen und intensiven Diskussionen über die Rechte und Pflichten von freiwilligen Hilfsorganisationen und den Instrumenten der Daseinsvorsorge, zu denen der Rettungsdienst in besonderer Weise gehört, geführt. Die Frage, ob auch in diesem Segment das Vergaberecht uneingeschränkt gilt, hat nicht nur die betroffenen Organisationen und Verbände auf den Plan gerufen, sondern auch die Rechtsprechung und den Gesetzgeber auf Bundes- und Landesebene gefordert. Inkompatibilitäten werden zu Lasten der Versorgung gehen & das war die größte Befürchtung. Dass Wirtschaftlichkeit eine einzuhaltende Forderung im Versorgungssystem ist, versteht sich von selbst. Der Gesetzgeber hat dies ausdrücklich präzisiert und das Gebot in die allgemeinen Bestimmungen des Gesetzes aufgenommen. Die verbesserte Erstversorgung am Notfallort durch eine bundesrechtlich aufgewertete Berufsgruppe der Notfallsanitäterinnen und -sanitäter kommt den Patientinnen und Patienten in besonderer Weise zugute. Das Gesetz musste den neuen Anforderungen angepasst werden. Diese und eine Fülle anderer Fragen des Rettungsdienstes erläutert der Kommentar praxisnah und ausführlich.